Migration/Integration
Allgemeine Informationen
Integration ist ein langfristiger Prozess. Sein Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Zugewanderten soll eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden. Sie stehen dafür in der Pflicht, Deutsch zu lernen sowie die Verfassung und die Gesetze zu kennen, zu respektieren und zu befolgen.
- Beratung von Ausländer*innen, Bürger*innen, Ämtern, Institutionen, Verwaltungen und Kreistag mit dem Ziel der Integration von Ausländer*innen und Aussiedler*innen.
- Aufgaben einer Ombudsfrau (Beratungs- und Vermittlungseinrichtung) bei ausländer- und asylrechtlichen Entscheidungen, Stellungnahmen.
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Erarbeitung von Konzepten, Projekten und Initiativen zur Verbesserung der Integration sowie der Lebenssituationen von ausländischen Personen.
- Wahrnehmung von Vermittlungs- und Aufklärungsaufgaben (z.B. Behörden, Schulen und sonstigen Bildungsträgern, Dolmetscher*innen).
- Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden, Institutionen, Heimbetrieben, Sozialarbeiter*innen.